Streit um Denkmal-Erhalt
Eigentümer will Abriss / Fachamt will Eintragung
win Olpe. Zugegeben, um den Denkmalwert des Hauses Felmicke 37 zu erkennen, muss der Betrachter mindestens zweimal hinsehen. Das Häuschen steht, eingezwängt zwischen zwei Geschäftshäuser im Erscheinungsbild der 70er Jahre, unscheinbar da. Doch die Fachleute des Westfälischen Amts für Denkmalpflege haben genauer hingeschaut.
Ihr Bescheid ist eindeutig: Bei dem Haus Felmicke 37 handelt es sich um ein Denkmal im Sinne des Paragrafen 2 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, das in die Denkmalliste der Stadt Olpe einzutragen ist. Am Donnerstag saßen die Mitglieder des Ausschusses Umwelt, Planen, Bauen über einer entsprechenden Beschlussvorlage der Verwaltung, die eine Eintragung in die Denkmalliste der Stadt empfahl.
»Es handelt sich um einen traufenständigen Fachwerkbau über einem hohen Kellersockel und unter einem Krüppelwalmdach, der im Gefolge des Stadtbrandes von 1795 im Rahmen des planmäßigen Wiederaufbaus (…) um 1800 errichtet wurde«, so der Bescheid des Denkmalamts an die Stadt Olpe. Mit Ausnahme weniger Veränderungen »ist das Gebäude weitgehend im ursprünglichen Zustand. Weite Teile der wandfesten Ausstattung (insbesondere Türen) sind im Gebäudeinneren noch original erhalten«, führen die Fachleute aus Münster in ihrem Bescheid weiter aus.
Das Gebäude sei »ein wichtiges Zeugnis für das stadtgeschichtlich wichtige Ereignis des Stadtbrandes von 1795 sowie des nachfolgenden Wiederaufbaus«, das Gebäude sei »auch von wissenschaftlich-hauskundlicher Bedeutung«.
Der Eigentümer ist anderer Meinung: Um das Objekt für heutige Bedürfnisse herzurichten, müssten enorme Investitionen getätigt werden. Die Fundamente seien durchfeuchtet, alle Zwischendecken und der gesamte Dachstuhl seien baulich nicht haltbar, Gas-, Wasser- und Elektroleitungen müssten erneuert werden, auch das Heizsystem sei so nicht mehr zu nutzen. Der Eigentümer will das Haus lieber abreißen und durch einen Neubau »mit der vorhandenen Typisierung der Hausform«–ersetzen.
Diese Einwände hat das Denkmalamt inzwischen zur Beurteilung erhalten, aber die Empfehlung ausgesprochen, das Eintragungsverfahren weiter zu betreiben.
Udo Baubkus (UCW) lehnte die Beschlussvorlage ab: »So etwas kann und darf man nicht über den Willen und den Geldbeutel des Eigentümers hinweg entscheiden.« Gretel Kemper, als Vertreterin des Heimatvereins sachkundiges Mitglied im Ausschuss, äußerte Verständnis für beide Seiten. Ausschussvorsitzender Paul-Werner Willmes (CDU) fand, das Haus sei »eingeklemmt« und »im Grunde verhunzt«. Er plädierte dafür, ein erneutes Gespräch mit dem Denkmalamt zu führen und abzuklären, welche Spielräume noch vorhanden seien. Das solle aber nicht dazu führen, dass das Amt die Eintragung per Ministerentscheid durchboxe. Der Ausschuss solle in jedem Fall noch einmal gehört werden. Ein entsprechender, von Lothar Epe (CDU) formulierter Antrag fand die einhellige Zustimmung der Ausschussmitglieder.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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