Plötzlicher Sieg für Grüne im Infoflyer-Streit
Vorwürfe von "Gegenwind" haltlos

- Ein Auszug aus dem von „Gegenwind“ angegriffenen Infoblatt der Grünen. In einer Einstweiligen Verfügung war die Nutzung der „Gegenwind“-Plakate als Verstoß gegen das Urheberrecht gewertet worden. Nun hat das Gericht dies zurückgenommen.
- Foto: privat
- hochgeladen von Sonja Schweisfurth (Redakteurin)
sz/win Olpe/Bochum. Die Olper Grünen hatten den Ausbau der Windkraft zu einem zentralen Thema ihres Kommunalwahlkampfs gemacht und dazu ein Infoblatt erstellt. Darauf hatten sie Fotos der großformatigen Plakate der Bürgerinitiative „Gegenwind Olpe-Drolshagen-Wenden“ abgedruckt und jedem der darauf abgedruckten Schlagworte Gegenargumente zur Seite gestellt. Dieser Zettel war im Wahlkampf unter anderem an den Ständen der Grünen verteilt worden. Sehr zum Unmut von „Gegenwind“: Die Initiative legte Rechtsmittel ein und errang noch vor der Wahl einen Etappensieg. Das für Urheberrechtsfragen zuständige Landgericht Bochum hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Grünen erlassen und ihnen, verbunden mit einer Strafandrohung von bis zu 250.000 Euro, untersagt, die Zettel weiterhin zu verwenden.
sz/win Olpe/Bochum. Die Olper Grünen hatten den Ausbau der Windkraft zu einem zentralen Thema ihres Kommunalwahlkampfs gemacht und dazu ein Infoblatt erstellt. Darauf hatten sie Fotos der großformatigen Plakate der Bürgerinitiative „Gegenwind Olpe-Drolshagen-Wenden“ abgedruckt und jedem der darauf abgedruckten Schlagworte Gegenargumente zur Seite gestellt. Dieser Zettel war im Wahlkampf unter anderem an den Ständen der Grünen verteilt worden. Sehr zum Unmut von „Gegenwind“: Die Initiative legte Rechtsmittel ein und errang noch vor der Wahl einen Etappensieg. Das für Urheberrechtsfragen zuständige Landgericht Bochum hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Grünen erlassen und ihnen, verbunden mit einer Strafandrohung von bis zu 250.000 Euro, untersagt, die Zettel weiterhin zu verwenden.
Vorwürfe der Urheberrechtsverletzungen haltlos
Die Grünen hatten dies nicht akzeptiert und Widerspruch eingelegt, sodass es nun zu einer mündlichen Verhandlung in Bochum kam. Diese verließen die Grünen laut einer Pressemitteilung als Sieger: Die Vorwürfe der Urheberechtsverletzungen hätten sich als haltlos erwiesen.
In der Pressemitteilung heißt es: „Mit Verweis auf das Urheberrechtsgesetz konnten wir aber schon damals keinerlei Rechtsverletzung erkennen. Als Ergebnis der mündlichen Verhandlung am Landgericht Bochum am 5. November können wir nunmehr von einem großen Erfolg berichten. Nicht nur sah das Gericht die von ,Gegenwind’ erhobenen Vorwürfe als unberechtigt an, sondern es räumte auch eigene Versäumnisse im Verfahren ein. Die im September ergangene einstweilige Verfügung wurde aufgehoben.“
Zu Unrecht vor Gericht gezerrt
Hinsichtlich des aktuellen Verfahrens zur Einstweiligen Verfügung sei damit abschließend richterlich geurteilt worden. „Die Vorwürfe der Urheberechtsverletzungen sind haltlos. ,Gegenwind’ hat uns zu Unrecht vor Gericht gezerrt und damit die politische Auseinandersetzung mit den Anti-Windkraftthesen blockiert. Die Verwendung der Flyer und Plakate war immer rechtens und die Kosten des Verfahrens wird Gegenwind tragen müssen!“
Keine Stellungnahme von "Gegenwind"
Die Grünen erklären, sie fühlten sich somit „deutlich gestärkt und motiviert für die weiteren politischen Diskussionen mit Windkraftgegnern und Klimawandel-Leugnern“. Die Bundesregierung schreibe im aktuellen Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, dass „die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung im öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.“
„Gegenwind“ kündigt in einer Stellungnahme an, zunächst die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten und dann zu entscheiden, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden. „Da weder das Protokoll der mündlichen Verhandlung, noch das Urteil vorliegt, wird sich auch die Anwältin des Vereins zur Sache nicht äußern“, heißt es von „Gegenwind“.
Unerwartete Änderung der Rechtsauffassung
Die „sehr überraschende“ Aufhebung der einstweiligen Verfügung durch dieselbe Kammer des Landgerichts, die die einstweilige Verfügung erlassen hat, sei offenbar auf eine unerwartete Änderung der Rechtsauffassung der Richter zurückzuführen, die für den von der Fachanwältin für Urheberrechtsschutz vertretenen Verein so überhaupt nicht vorhersehbar gewesen sei. „Denn der vom Gericht zu beurteilende Sachverhalt hat sich nach dem Erlass der einstweiligen Verfügung nicht geändert. In dem Verfahren geht es nicht um die Kritik der Grünen an unseren textlichen Aussagen gegen Windräder, sondern nur um den Vorwurf der Verletzung von Verwertungsrechten des Vereins an den Bildmotiven der Banner“.
Autor:Jörg Winkel (Redakteur) aus Stadt Olpe |
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