Wichtig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Homeoffice-Pflicht: Das sollten Sie wissen
tile Siegen. Während des Corona-Gipfels wurde eine zeitlich begrenzte Homeoffice-Pflicht beschlossen, wonach Arbeitgeber ihren Beschäftigten „das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen“, heißt es im Beschlusspapier. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird dazu eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen. Dadurch sollen Kontakte am Arbeitsort sowie auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden. Wie beim ersten Lockdown könnte das Thema...