Lokales
Gericht entscheidet zugunsten des "III. Weges"
Rechtsextreme dürfen „Weihnachtsfeier“ durchführen
kay/sz Siegen. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die rechtsextreme Kleinstpartei "Der III. Weg" darf am Samstag ihre als politische Versammlung deklarierte „Weihnachtsfeier“ in und vor ihrem Büro in der Schlachthausstraße durchführen. Der Dritte Weg hatte gegen die Stadt Siegen und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Landrat als Leiter der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein, geklagt, da diese die „Weihnachtsfeier“ als Veranstaltung ansahen und nicht als politische...