Backesfest-Unglück in Alchen
Strafmaß von unter zwei Jahren erwartet
sz/js Alchen/Siegen. Das Ende der juristischen Aufarbeitung des tragischen Unglücks beim Alchener Backesfest rückt ein Stück näher in Sichtweite. Das Siegener Landgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Siegen zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht eröffnet. Die 1. große Strafkammer sieht die Zuständigkeit nicht beim Landgericht, heißt es aktuell aus dem Justizgebäude. Grund dafür sei, dass „eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren übersteigendes Strafmaß nicht zu...