Lokales
Baumfällungen auch ab März erlaubt
Im Garten darf die Säge rattern
ihm Siegen/Bad Berleburg. Für Verwirrung hat eine Meldung in der Dienstagsausgabe der SZ gesorgt, nach der Baumfällungen zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten sind. Das ist so nicht richtig. Die Umweltabteilung der Stadt Siegen hatte unter der Überschrift „Intensive Gehölzschnitte ab 1. März verboten“ auf die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes hingewiesen. Dabei wurden auch die Ausnahmen zum Fällverbot benannt – diese sind leider in der Zeitungsmeldung einer Kürzung zum...