Betriebsausfälle nicht von Versicherungen gedeckt
Coronavirus trifft die Wirte doppelt
js Siegen. Die Gastronomen kommen aus dem Klagen nicht mehr heraus in dieser Pandemie – und das auch immer mehr im juristischen Sinne. Die 1. Zivilkammer des Siegener Landgerichts unter dem Vorsitz von Richter Dr. Dirk Mühlhoff hatte am Mittwoch mit gleich drei ähnlich gelagerten Fällen zu tun. Alle Kläger möchten Schadensersatz für 30 Tage im ersten Lockdown vom Frühjahr 2020 von ihrer jeweiligen Betriebsausfallversicherung erhalten. Die Anbieter winkten ab: Das Coronavirus sei nicht in den...