Weihnachtsgeschenke-Flop
Nach dem Fest ist vor dem Umtausch
ap Siegen. Mit Bedacht und Liebe ausgesucht – und doch passiert es nicht selten, dass ein Weihnachtspräsent nicht gefällt. „Ein generelles Umtauschrecht gibt es in diesem Falle nicht“, betont Julian Sturm von der Verbraucherzentrale Siegen. Vielmehr seien Käufer auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Keine Pflicht zum Umtausch Der Umtausch ist gesetzlich klar geregelt: Wer trotz der Einschränkungen die Weihnachtsgeschenke auch in diesem Jahr lieber im stationären Handel besorgt hat, muss bei...