Wegen Kinderpornographie
Angeklagter muss drei Jahre in Haft
mick Siegen/Kirchhundem. Für den Mann aus Kirchhundem ist das Urteil der 1. Großen Strafkammer in Ordnung. „Ich beabsichtige nicht, dagegen Revision einlegen zu lassen“, erklärt er ein wenig steif seine Zustimmung. Staatsanwalt Johannes Giesing gab dagegen keine Erklärung ab. Er hatte ein Jahr mehr beantragt, als letztlich bei der Entscheidung herausgekommen ist. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte muss drei Jahre in Haft, für zwei Fälle der Zugänglichmachung kinderpornographischer Inhalte....