Ausnahmen nur zum Stadtfest und zum Geisweider Bürgerfest
Verkaufsoffene Sonntage stark Corona-abhängig
sz/js Siegen/Geisweid. An zwei Sonntagen des Jahres 2021 möchte die Stadt Siegen Ausnahmeregelungen zur Öffnung von Geschäften an Sonntagen treffen: am 29. August zum Siegener Stadtfest und am 10. Oktober, wenn das Geisweider Bürgerfest und zugleich die dortige Kirmes stattfinden. Geöffnet werden soll aber nur dann, wenn diese Veranstaltungen überhaupt stattfinden können. Sonntagsöffnungen sind nicht so ohne Weiteres möglich. Um den gesetzlichen Rahmen einzuhalten, muss der Rat in seiner...