Verfügung der Stadt
Ab Freitag Maskenpflicht in der Oberstadt Siegen
sz Siegen. Das Tragen einer Alltagsmaske ist ab Freitag (26. März) auch in Bereichen der Siegener Oberstadt verpflichtend: Das geht laut Pressemitteilung aus der am Donnerstag veröffentlichten Allgemeinverfügung der Stadt Siegen hervor, mit der die städtische Ordnungsbehörde die Maskenpflicht erweitert hat. Die neu hinzugekommenen Bereiche in der Oberstadt umfassen nun zusätzlich den Kornmarkt (Nr. 2 bis 34), den Markt (Nr. 1 bis 49), den Neumarkt (Nr. 1 bis 11), die Pfarrstraße (Nr. 2 bis 6)...