Öffentliche Auslegung online und im Kreishaus
Naturdenkmäler: Neue Verordnung
sz Siegen/Bad Berleburg. Um bedeutsame Naturgebilde wie Bäume oder Felsen in Siegen-Wittgenstein zu schützen wurde am 10. Dezember 2001 vom Kreis die „Verordnung zum Schutze von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne“ (ND-VO-I) erlassen. Zuletzt geändert wurde die Verordnung am 30. März 2010 – am 28. Dezember 2021 läuft sie aus. Die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein als Untere...