Lokales
Verfügung der Stadt Siegen
In diesen Bereichen darf nicht geböllert werden
sz Siegen. Die Ordnungsbehörde der Stadt Siegen hat für den diesjährigen Silvester- und Neujahrstag eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk in Innenstadt-Bereichen erlassen. Danach sind die Verwendung von Pyrotechnik sowie öffentlich veranstaltetes Feuerwerk laut Pressemitteilung in folgenden stark frequentierten, publikumsträchtigen Abschnitten untersagt: Hindenburgstraße, Fürst-Johann-Moritz-Straße, Herrengarten, Am Bahnhof 1-19 und 40 einschließlich des Zentralen Omnibusbahnhofs...