Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Enttäuschung bei Befürwortern der Route 57
sz Kreuztal. Die Kreuztaler Südumgehung muss – um in der Verkehrssprache zu bleiben – in die Warteschleife. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat dem Reit- und Fahrverein Kindelsberg Recht gegeben und die Abwägung zu Ausgleichsflächen als fehlerhaft eingestuft (die Siegener Zeitung berichtete). Nun stellt sich die spannende Frage, wie es mit dem Projekt weitergeht, das der Auftakt der Ortsumgehungskette bis ins Wittgensteiner Land werden soll. Zunächst mal warte ihre Behörde ab, bis das...