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„Ich hab’ Corona, ich spuck dich an!“ als Bedrohung
Rentner aus Siegen vor dem Amtsgericht Betzdorf
damo Betzdorf. Früher, in der gefühlt lange zurückliegenden Zeit vor der Pandemie, war Anspucken vor allem eines: eklig. Heute ist schon die bloße Androhung ein Fall für die Justiz – es könnten ja die Staftatsbestände der Bedrohung, Körperverletzung oder Nötigung erfüllt sein. Mit einem solchen Fall musste sich jetzt auch die Koblenzer Staatsanwaltschaft beschäftigen, und die Juristen sind zu der Überzeugung gekommen, dass folgender Satz als Bedrohung zu werten ist: „Ich hab’ Corona, ich spuck...