Notbetreuung an Schulen
Steigende Zahlen durch die nächste Ausweitung
bw Wittgenstein. Mit dem Wiederbeginn des Unterrichts für die Abschlussklassen wurde am Donnerstag zeitgleich der Personenkreis derer erweitert, die dazu berechtigt sind, dass ihr Kind die Notbetreuung der Schulen bzw. der Kindertagesstätten besuchen darf. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Liste der Berufe noch einmal erweitert, die in dem Zusammenhang als systemrelevant gelten. Bislang waren unter anderem Ärzte, Krankenschwestern, Rettungskräfte oder auch Angestellte aus Ernährungs-,...