Dreister Umweltsünder am Werk
Mehr als 20 Säcke Müll illegal im Wald abgeladen / Adresse gleich mitgeliefert
rudi Hünsborn. In der Regel nutzt jeder Bürger die Dienste der Müllabfuhr, um seinen Unrat zu entsorgen. Einem Gastronom aus dem benachbarten Siegerland schien dieser Service jedoch einfach nicht schnell – und billig – genug zu sein. Er bevorzugte eine andere Variante, den lästigen Abfall aus dem Haus zu schaffen – stellte sich dabei allerdings wirklich ungeschickt an. Er lagerte seine Müllsäcke kurzerhand in einem Waldstück bei Hünsborn. Anscheinend hatte der Übeltäter nicht mit dem wachsamen Auge einiger Spaziergänger gerechnet, die das Vergehen umgehend bei der Gemeinde Wenden meldeten.
Bereits im Laufe des Dienstages ging ein Bescheid bei Winfried Hundt, Umweltsachbearbeiter der Gemeinde, ein. Spaziergänger machten darauf aufmerksam, dass sie in der Nähe des Waldparkplatzes an der Landstraße in Richtung Oberholzklau mehr als 20 große Säcke mit Müll entdeckt hätten. Zusammen mit Hauptkommissar Martin Hasenau von der Kreispolizeibehörde inspizierte Hundt den Müllberg am Mittwochnachmittag. »Es ist ja nicht so, dass wilde Müllkippen in der Gemeinde Wenden nicht auf der Tagesordnung ständen«, so Hundt, »aber dieses Ausmaß ist doch gravierend«. Dem konnte auch der Hauptkommissar nur kopfschüttelnd zustimmen. In der Tat gehört wohl eine gehörige Portion Dreistigkeit dazu, einen derart großen Müllberg einfach im Wald abzuladen – und auch eine gewisse Intelligenz. Zumindest das zweite Attribut scheint dem Umweltsünder absolut fremd zu sein: Zwischen Papptellern, Flaschen, Kartons und Deckeln von Bierfässern hinterließ er einige Zettel samt Anschrift, die es den zuständigen Beamten erleichtern könnten, dem Übeltäter »auf die Schliche« zu kommen. So konnte Hundt bereits mit großer Wahrscheinlichkeit sagen, dass der Unbekannte ein Lokal im Raum Kreuztal betreibt.
Da weder Luft, Wasser oder Boden nachhaltig von dem Müllberg geschädigt sind, handelt es sich nicht um eine Straftat, sondern »lediglich« um eine Ordnungswidrigkeit. Somit ist das Kreisumweltamt für den Fall zuständig. Dieses wird die wilde Müllkippe mit einem saftigen Bußgeld ahnden, das mehrere Tausende betragen kann.
Vielleicht wird dies dem Gastronom eine Lehre sein, so dass er seinen Abfall künftig doch wieder auf die legale Weise entsorgt.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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