»Gemeinde trägt Beweislast«
Thema Sozialamt:
Kommune verfasste »ergänzende Kommentierung«
sz Wenden. Per E-Mail nahm gestern die Gemeinde Wenden Stellung zu den Artikeln »Angriff auf den Rechtsstaat« und »Vorgehen des Sozialamtes erinnert an Stasi-Methoden« in der SZ vom 18. Januar. Kämmerer Bernd Clemens bat in dem Anschreiben um Veröffentlichung, unterschrieben ist die »Presseinformation« nicht. Nach Ansicht der Gemeinde bedürfen die Artikel einer »ergänzenden Kommentierung«. Wörtlich schreibt die Gemeinde: »Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes sind nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, verantwortungsbewusst dafür zu sorgen, dass die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen nicht zur Selbstbedienung wird. Zu diesem Zweck hat der Kreis Olpe als örtlicher Träger der Sozialhilfe am 21. April 1994 den Städten und Gemeinden im Kreis den auf Regierungsebene abgesprochenen Maßnahmenkatalog gegen Leistungsmissbrauch empfohlen.
Allein in den letzten Jahren wurden mehr als 30 Fälle des Leistungsmissbrauchs verhindert bzw. aufgedeckt und damit finanzieller Schaden für die Allgemeinheit abgewendet. Für die Erfüllung dieser schwierigen, oft unangenehmen Aufgabe ist es wenig hilfreich, wenn der 2. stellvertretende Bürgermeister der Gemeinde Wenden diese Tätigkeit als eventuellen Angriff auf den Rechtsstaat deklariert.
Sollten nicht eher Bedrohung, Beschimpfung, versuchte Nötigung und andere Delikte verurteilt werden? Jedenfalls hat der in dem Zeitungsartikel genannte Beschwerdeführer ,Werner A.’ einschlägige Erfahrungen mit Gerichten, Rechtsanwälten und Schadensersatzansprüchen. Seit mehr als sieben Jahren tritt er den Mitarbeitern des Sozialamtes gegenüber massiv drohend und mit Einschüchterungsversuchen auf.
Es ist nicht neu, dass das Ansehen und der gute Ruf eines Amtes und seiner Mitarbeiter in Frage gestellt werden, ohne dass vorher genau recherchiert wird.
Neu ist allerdings, dass von einem Angriff auf den Rechtsstaat gesprochen wird, wenn ein Sozialamt widersprüchliche Angaben oder Ungereimtheiten überprüft. Wie wäre die öffentliche Reaktion, wenn nachgewiesenermaßen der Gemeinde erheblicher finanzieller Schaden entstehen würde, weil Anträge ohne weitere Prüfung bearbeitet, die finanziellen Leistungen lediglich berechnet und ausgezahlt und die Akte weggelegt würde?
Zu Ihrem Artikel »Vorgehen des Sozialamtes erinnert an Stasi-Methoden’ verweise ich darauf, dass die Beweislast, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, die Behörde trägt. Hierzu wurden in der Rechtsprechung Grundsätze entwickelt, in deren Rahmen das Sozialamt tätig wird. Der Rechtsanwalt dürfte die Kommentare und Urteile und die entsprechenden Untersuchungsgrundsätze kennen. Im Widerspruchsverfahren der Frau ,Köln’ wurde das Sozialamt Wenden von der Widerspruchsbehörde, dem Kreis Olpe, aufgefordert, weitere Fakten zu sammeln.
Die Behauptung, Zivildienstleistende würden zu ,abendlichen’ Erkundungsfahrten gezwungen, entbehrt jeder Grundlage. Der absurde Vorwurf ,Stasi-Methoden’ wird entschieden zurückgewiesen. Im übrigen handelt es sich um ein schwebendes Verfahren, so dass auf weitere Einzelheiten leider nicht eingegangen werden kann.«
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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