Teenager wegen Totschlags verurteilt
Mitschüler erwürgt: Siebeneinhalb Jahre Jugendstrafe

- In einem Dickicht unterhalb des Wendener Schulzentrums hatte der heute 15 Jahre alte Täter den 16-Jährigen erwürgt (Archivfoto).
- Foto: Yvonne Clemens
- hochgeladen von Jörg Winkel (Redakteur)
win Siegen/Wenden. Es war ein Prozess, der keinen Beteiligten kaltließ. Bundesweit waren die Augen der Öffentlichkeit am Donnerstag auf das Landgericht Siegen gerichtet, in dem ein Urteil gefällt wurde, das in einem Prozess fiel, der die Menschen landauf, landab bewegt hat. Beim eigentlichen Urteil waren nur die Beteiligten im Gerichtssaal dabei: Wie beim kompletten Prozess, blieb auch diesmal die Öffentlichkeit außen vor. Strenger Jugendschutz, an dem kein Weg vorbeigeht, wenn der Angeklagte gerade einmal 15 Jahre alt ist. Das Opfer war nur ein Jahr älter: ein Schüler der Gesamtschule Wenden, der im November nach tagelanger Suche tot unterhalb des Wendener Schulzentrums gefunden worden war.
Kein Mord
Der junge Angeklagte wurde zu siebeneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt, und zwar, wie auch in der Anklage stand, wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert, war aber mit einer beantragten Haftdauer von acht Jahren auch unter der bei Jugendlichen möglichen Höchststrafe von zehn Jahren geblieben.
Nach dem Prozess bezog die stellv. Pressesprecherin des Landgerichts, Richterin Silvia Sünnemann, vor dem Landgericht Stellung und fasste den Urteilstenor in aller Kürze zusammen. Fragen waren nicht gestattet, das Gericht begründete auch dies mit strengstem Jugendschutz.
Erhebliche Persönlichkeitsprobleme
Auskunft erteilte der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Martin Kretschmer (Olpe/Bonn). „Die Kammer hat sich sehr viel Mühe gegeben, das Urteil zu begründen, um der Tat und selbstverständlich dem Opfer gerecht zu werden, aber auch der Persönlichkeit meines Mandanten. Es hat sich herausgestellt, dass er erhebliche Persönlichkeitsprobleme hat, die behandlungsbedürftig sind.“ Der 15-Jährige habe das Urteil ruhig aufgenommen, sei aber auch entsprechend vorbereitet worden. Kretschmer erklärte, er sei mit dem Urteil zufrieden, weil die Kammer wie von ihm im Plädoyer gefordert, keine Mordmerkmale erkannt habe. Über die Notwendigkeit einer Unterbringung des 15-Jährigen habe nach der Expertise eines psychiatrischen Sachverständigen kein Zweifel geherrscht, und dies sei ja im Urteil auch entsprechend festgehalten.
Unterbringung in geschlossener Psychiatrie
Wenn das Urteil Rechtskraft erlangt, wird der gestern verurteilte 15-Jährige zeitnah in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Diese Unterbringung wird auf die Dauer der Jugendstrafe angerechnet, die nach frühestens einem Drittel der Zeit zur Bewährung ausgesetzt werden kann, bei mangelndem Therapieerfolg diese aber auch überdauern kann.
Region trauerte mit
Der Fall hatte die Menschen der Region bewegt. Zunächst war der 16-jährige Rothemühler von seinen Eltern als vermisst gemeldet worden, als er nicht aus der Schule heimgekommen war. Eine großangelegte Suchaktion hatte keinen Erfolg gebracht. Der Täter hatte als Zeuge eine falsche Spur gelegt, so dass die Suche im Raum Brün/Vahlberg stattfand. Ermittlungen in der Schule ergaben dann, dass mehrere Schüler den damals 14 Jahre alten Täter in verschmutzter und durchnässter Kleidung auf dem Schulhof der Gesamtschule Wenden gesehen hatten, die Täter wie Opfer besuchten. Die Suchtrupps wurden nach Wenden verlegt, und hier fand die Polizei schließlich den Toten. Der damals 14-Jährige hatte ihn im Streit erwürgt und bei Vernehmungen der Polizei erklärt, der 16-Jährige habe seine Liebe nicht erwidert, was den Streit ausgelöst habe. Bei der Pressekonferenz nach der Festnahme hieß es damals, zwischen den beiden Freunden habe es „eine Art Beziehung“ gegeben, über deren Umfang und Tiefe es aber unterschiedliche Auffassungen gegeben habe.
Beerdigung mit großer Anteilnahme
An der Schule herrschte damals große Trauer und Betroffenheit, die bis heute anhält. Sowohl Schulkameraden des Opfers wie des Täters wurden von Seelsorgern und Ärzten betreut und werden dies zum Teil bis heute. Auf dem Schulhof entstand ein Trauerort, an dem hunderte von Kerzen brannten. Fußballspiele, Konzerte und Feste wurden abgesagt, auch der Südsauerlandlauf, der unweit des Tatorts gestartet worden wäre. Die Beerdigung des 16-Jährigen und das Requiem, das in der Heider Kirche gefeiert wurde, wurden von Hunderten von Trauernden besucht.
Autor:Jörg Winkel (Redakteur) aus Stadt Olpe |
Kommentare