Strafanzeige erstattet
Gemeinde beklagt Weitergabe nichtöffentlicher Inhalte
hobö Wenden. Die Gemeinde Wenden hat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Hintergrund ist die Weitergabe der »Drucksache1280«, die das Bauvorhaben eines Olper Bauherren in Büchen betrifft (gesonderter Bericht auf dieser Seite). Die Drucksache war zur Beratung im nichtöffentlichen Teil der Bau- und Planungsausschuss-Sitzung vorgesehen.
Die Gemeinde Wenden weist in einer Erklärung darauf hin, dass sie entsprechend einer Rechtsauskunft des Städt- und Gemeindebundes vom 8. Februar 2000 Bauvorhaben aus datenschutz- und urheberrechtlichen Gründen nur noch in nichtöffentlichen Sitzungen berät. Die nichtöffentlichen Beratungen, so die Gemeinde, seien sinnvoll, da nur dann umfassende Informationen zum Bauvorhaben gegeben werden könnten.
»Presse widerrechtlich informiert«
Daher sollte auch die Beratung des Bauvorhabens in Büchen unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert werden. »Da aber offenkundig eine öffentliche Diskussion dieses Bauvorhabens mit dem Antrag von Wilhelm Solbach auf Änderung der Außenbereichssatzung erreicht werden sollte, wurde unter anderem die Presse widerrechtlich über den anstehenden Beratungsgegenstand und den Inhalt der Sitzungsvorlage informiert«, beklagt die Gemeindeverwaltung.
Zur Verschwiegenheit verpflichtet
Sie weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass Ratsmitglieder nach §30 der Gemeindeordnung zur Verschwiegenheit verpflichtet seien. Mit der Weitergabe der Sitzungsvorlage sei vorsätzlich gegen die Pflichten verstoßen worden. »Ein solcher Verstoß«, erklärt die Gemeinde, »kann nicht nur nach Maßgabe des §29 Abs. 3 der Gemeindeordnung mit einem Ordnungsgeld geahndet werden, sondern stellt darüber hinaus auch eine Straftat nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches dar (§353b, §353c).« Daher erstattete die Gemeinde jetzt Strafanzeige gegen Unbekannt, wobei sich der Kreis der Verdächtigen auf die Ratsmitglieder beschränkt.
Nach Ansicht der Gemeindeverwaltung war das Ziel der »Indiskretion«, die grundsätzlich unzulässige Behandlung des Themas in der Öffentlichkeit: »Wäre dem durch einen entsprechenden Ausschussbeschluss Rechnung getragen worden, hätten der oder die Täter ihr Ziel erreicht. Sollte dies Schule machen, wären die Konsequenzen unabsehbar, der Imageschaden für die Gemeinde wäre nicht wieder gut zu machen.«
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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