Faltblatt mit Regeln für Hundehalter erstellt
Gemeinde Wilnsdorf sorgt erneut für Aufklärung
sz Wilnsdorf. Wie den meisten Hundehaltern bekannt sein dürfte, hat Anfang dieses Jahres in Nordrhein-Westfalen das Landeshundegesetz die bisher geltende Landeshundeverordnung abgelöst. Die Gemeinde Wilnsdorf hat erneut ein Faltblatt erstellt, dem in kompakter und übersichtlicher Form die wichtigsten Regelungen entnommen werden können.
Der Hundehalter wird darüber informiert, was zu beachten und wie zu reagieren ist. So werden u.a. die Auswirkungen von Anleingebot und Maulkorbzwang dargestellt, wird erläutert, wann der so genannte Sachkundenachweis zu erbringen ist, wann Führungszeugnis und Haftpflichtversicherung erforderlich sind und was es mit dem Mikrochip und der Erlaubnispflicht auf sich hat.
Wichtig ist u.a., dass nun ausnahmslos alle Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Das neue Faltblatt kann ab sofort kostenlos beim Ordnungsamt oder im Bürgerbüro abgeholt oder unter www.wilnsdorf.de von der Homepage der Gemeinde Wilnsdorf heruntergeladen werden.
Neu ist das Thema »Hundehaltung«" in Wilnsdorf nicht. So beinhaltet auch die im Mai 1994 vom Rat erlassene »Ordnungsbehördliche Verordnung« einige wichtige Regelungen zur Hundehaltung, die nach wie vor gelten. So dürfen Hunde auf Straßen – hierzu gehören alle öffentlichen Verkehrsflächen sowie Wirtschafts- und Waldwege – und in Anlagen nur mit Leine geführt werden. Verrichtet ein Tier in einer Anlage – hierunter fallen alle Flächen, die von der Allgemeinheit genutzt werden dürfen – sein »Geschäft«, ist der Halter verpflichtet, dieses zu beseitigen. Wer seinen Hund in öffentlichen Badeweihern schwimmen lässt, handelt ordnungswidrig, denn für Vierbeiner heißt es »Baden verboten«. Zudem dürfen Tiere nicht auf Kinderspielplätze mitgebracht werden.
Für diejenigen, die die gesetzlichen Regelungen und die Hinweise des Ordnungsamtes partout nicht beachten wollen, kann es unter Umständen teuer werden, denn Verstöße können per Geldbuße geahndet werden, und es besteht auch die Möglichkeit, ordnungsbehördlichen Zwang anzuordnen. Die Gemeinde Wilnsdorf hofft allerdings, dass die von ihr geleistete Aufklärungsarbeit dazu beiträgt, dass es hierzu nicht kommen muss.
Autor:Archiv-Artikel Siegener Zeitung aus Siegen |
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