Kolumne „Der Haushälter“

Neue Geschäftsbedingungen: Riskieren Sie keine Kontokündigung!

Wenn sich Geschäftsbedingungen ändern, ist das für Verbraucher oft ein Ärgernis.

Wenn sich Geschäftsbedingungen ändern, ist das für Verbraucher oft ein Ärgernis.

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Im Onlinebanking oder per Post – manchmal schreibt Ihnen die Bank, dass Sie bitte neuen Geschäfts­bedingungen (AGB) zustimmen mögen. Das kommt so plötzlich wie ungelegen, und viele Kunden machen daraufhin: gar nichts. Die Bank wird sich schon irgendwann melden, denkt man sich.

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Das Problem: Die Bank meldet sich tatsächlich irgendwann noch mal, aber womöglich mit einem Kündigungs­schreiben. Die Sparkasse Köln-Bonn, eine der größten des Landes, kündigte soeben 38.000 Kunden die Konten, von denen sie bisher kein grünes Licht für aktuelle AGB bekommen hat. Landauf, landab verfahren Banken und Sparkassen ähnlich.

Anlass ist ein Gerichtsurteil. Der Bundes­gerichtshof hatte schon 2021 die Praxis für unzulässig erklärt, dass Banken neue Konditionen bloß ankündigten, aber keine ausdrückliche Zustimmung der Kunden einholten. Genau die wollen die Banken jetzt.

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Dürfen Geldhäuser denn einfach kündigen? Kurze Antwort: Ja. Entgegen einem häufigen Missverständnis kann sich eine Bank ihre Kunden aussuchen. Eine Ausnahme ist das Basiskonto, das ist aber ein ganz anderes Konstrukt als das, das Sie in aller Regel nutzen – unter anderem ohne Konto­überziehung. Auch die Sparkassen müssen in manchen Bundesländern jedem ein Konto anbieten. Bisher ist aber unklar, ob das auch gilt, wenn Kunden und Bank sich nicht aufs Kleingedruckte einigen können, also die AGB.

Normale Girokonten darf die Bank mit einer zweimonatigen Frist kündigen. So weit sollten Sie es nicht kommen lassen, falls auch Ihre Hausbank gerade hinter Ihnen herlaufen sollte.

Ellenlange Klauseln sind natürlich schwer zu überblicken. Allerdings sind die Kostenrisiken beim Girokonto überschaubar. Mein Vorschlag: Stimmen Sie den AGB erst mal zu, statt einen Rauswurf zu provozieren. Im schlimmsten Fall kündigen Sie halt später selbst, wenn es Ihnen zu teuer geworden ist, und wechseln in Ihrem Tempo. Kundenseitig beträgt die Kündigungs­frist nämlich nur einen Monat. Und das Preis­verzeichnis der neuen Bank überfliegen Sie deutlich schneller als die langen AGB.

Hendrik Buhrs ist Geldanlageredakteur bei „Finanztip“ und kümmert sich an dieser Stelle ums Haushalten. Weitere Tipps gibt er in seinen Ratgebern und dem wöchentlichen Newsletter (finanztip.de/newsletter). Alle bisherigen Kolumnen­beiträge finden Sie hier.

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