Kommentar

RWE-Schadensersatzforderungen wegen Lützerath: Goliath gegen David

Das Bild zeigt Abrissarbeiten nach der Räumung des Ortes Lützerath.

Das Bild zeigt Abrissarbeiten nach der Räumung des Ortes Lützerath.

Wer rechtswidrig einen Schaden verursacht, muss dafür haften. Das gilt natürlich auch im Kampf um das Braunkohledorf Lützerath. Es ist also nicht überraschend, dass RWE angekündigt hat, für beschädigte Fahrzeuge, Schaltanlagen und Brunnen Schadensersatz von den „Störern“ zu fordern.

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Um welche Summen es sich handeln könnte, hängt ganz vom konkreten Geschehen ab. Um Millionen wird es aber wohl nicht gehen. Schließlich wurde in Lützerath kein Kraftwerk stillgelegt. Bei konkreten Sachschäden kommt es zum Beispiel darauf an, ob eine Reparatur möglich ist.

Pfarrer Thomas Krieger in seinem Wohnzimmer. In der Hand hält er ein kleines Modell der Emmauskirche. Es erinnert ihn an den Kampf in Heuersdorf.

Wenn Braunkohle wichtiger ist als die Heimat

So wie jetzt Lützerath musste vor vielen Jahren das sächsische Heuersdorf in der Leipziger Tieflandsbucht der Braunkohle weichen. Über einen jahrelangen Kampf, der immer noch nachwirkt.

Und natürlich haftet zunächst einmal nur derjenige, der selbst ein Fahrzeug zerstört hat, für den Schaden und nicht alle, die irgendwie auch in Lützerath auf dem Gelände waren. Denn eine kollektive Haftung gibt es nur, wenn es auch einen kollektiven Plan gab. In Lützerath sollte das Gelände aber nur besetzt werden und nicht verwüstet. Letztlich müsste RWE also auch beweisen, wer das Eigentum konkret beschädigt hat.

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Auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit kann sich freilich niemand berufen, der RWE-Fahrzeuge zerstört. Das ist auch bei weitester Auslegung des Grundrechts kein kommunikativer Zweck mehr.

Auch auf die neu geregelte Privatinsolvenz sollte niemand hoffen, der absichtlich fremdes Eigentum beschädigt. Die Überlegung, während der nur noch dreijährigen Wohlverhaltensperiode sein Studium abzuschließen und dann schuldenfrei ins Leben zu starten, haut nicht hin. Schadensersatzforderungen wegen vorsätzlicher rechtswidriger Handlungen sind nämlich ausdrücklich ausgenommen und verjähren erst nach 30 Jahren.

Dennoch fällt auf, dass deutlich häufiger über die Ankündigung von Schadensersatzforderungen berichtet wird als über deren Vollstreckung. Es geht hier wohl eher darum, Aktivisten zu verunsichern und von weiteren Aktionen abzuhalten – während man später dann konkrete Prozesse eher vermeidet. Gerade ein Unternehmen wie RWE, das eigentlich an einer neuen Reputation als Ökokonzern arbeitet, hat allen Grund, weitere Goliath-gegen-David-Meldungen zu vermeiden.

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