So schützen Sie sich vor betrügerischen Ferienhausangeboten im Netz
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Beliebte Ferienhäuser in Dänemark.
© Quelle: dpa
Berlin. Endlich mal wieder Familientreffen! Karolin Bär, die ihren richtigen Namen für sich behalten möchte, hatte die Organisation übernommen. Im Spreewald sollte es stattfinden, nicht weit von ihrem und dem Wohnort ihrer Mutter entfernt. Ihr Bruder wollte mit der Familie eigens aus Österreich anreisen. Bei ihrer Suche im Internet fand Bär sofort drei Ferienhäuser, die ihren Vorstellungen entsprachen. Sie waren groß genug für zehn Personen, preislich in Ordnung und auf Nachfrage sogar alle drei noch zu haben. „Da haben wir uns das schönste ausgesucht“, erinnert sich Bär.
Fünf Tage nach der Buchungsbestätigung überwies sie die erste Zahlung, 14 Tage vor Anreise den Restbetrag. Ihre Mutter allerdings hatte von Beginn an kein gutes Gefühl bei der Sache. Es verstärkte sich, als die Tochter nach der Zahlung eine Mail bekam, dass das Geld aufgrund einer Systemumstellung zurückgebucht und an eine neue Bankverbindung überwiesen werden sollte.
Schock im Wohngebiet
Um ihre Mutter zu beruhigen, schlug Karolin Bär vor, gemeinsam das Ferienhaus vor Ort zu besichtigen. Nach anderthalb Stunden Fahrt standen Mutter und Tochter in einem Wohngebiet. Und dann kam der Schock: Unter der angegebenen Adresse war kein Haus zu sehen, das ihrem Ferienhaus aus der Anzeige entsprochen hätte. Und auch die ortsansässige Touristeninformation konnte nicht weiterhelfen. „Der Mann dort hat nur auf die Homepage geguckt und gesagt: ‚Ich mache Ihnen keine Hoffnung‘“, sagt Bär.
Der Verband Deutscher Ferienhausagenturen (VDFA) warnt regelmäßig vor Betrugsseiten im Netz. In diesem Jahr sind neben Ferienhäusern in Italien, Kroatien oder an der Ostsee vor allem Unterkünfte in Spanien betroffen. Die vermeintlichen Buchungs-Webseiten ähneln sich in ihrer Aufmachung, machen Lust auf Sonne und Meer und tragen Namen wie mallorcaprofis.com, villas-canaryislands.com oder traumfincas-auf-mallorca.de. „Dass man auf den Baleareninseln kurzfristig günstige Angebote findet, ist eigentlich schier unmöglich“, sagt VDFA-Präsidenten Monika Kowalewski.
Nach Angaben des VDFA stehlen Kriminelle Fotos der angebotenen Häuser von seriösen Webseiten und bieten diese auf Betrugsseiten wesentlich günstiger wieder an. „Wird eine Domain zu heiß, wenn der Betrug bereits aufgeflogen ist, dann wird diese aufgegeben und mit leicht geändertem Logo und neuem Impressum unter einer anderen Domain wieder online gestellt.“
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Wie schützt man sich vor Onlinebetrug?
Bei Zweifeln an der Seriosität einer Buchungswebseite hilft zuerst ein Blick ins Impressum ganz unten auf der Seite. Dort sollten neben dem Namen einer Privatperson oder des Unternehmens ein konkreter Firmensitz sowie eine Steuernummer angegeben sein. Auch Webseiten aus dem Ausland müssen diese Informationen auflisten, wenn sie sich mit ihren Inhalten an ein deutsches Publikum richten.
Über die Bildersuche bei den gängigen Suchmaschinen lässt sich das Foto eines angebotenen Ferienhauses hochladen und schauen, ob es auch auf anderen Webseiten auftaucht. Wer bei Google Maps oder anderen Kartendiensten die Adresse der angebotenen Ferienimmobilie eingibt, findet schnell heraus, ob das Traumhaus wirklich am Meer liegt oder die Adresse gar nicht existiert.
Manchmal hilft es auch schon, die entsprechende Domain mit passenden Begriffen wie „Betrug“ oder „Abzocke“ in die Suchmaschine einzugeben. Die Watchlist Internet führt eine regelmäßig aktualisierte Liste von betrügerischen Buchungswebseiten, auch der Ferienhausverband VDFA informiert über aktuelle Betrugsfälle bei Buchungsportalen.
Betrüger vermeiden Telefonate
Die Verbraucherzentrale empfiehlt zudem den Anruf beim Vermieter oder bei der Vermittlungsagentur: „Die Betrüger vermeiden Telefonate, da sie dort schnell enttarnt werden können. Wer also immer nur den Anrufbeantworter erreicht oder immer nur das Besetztzeichen hört, sollte die Finger von dem Angebot lassen.“
Hinweis für Betrugsversuche ist laut Monika Kowalewski außerdem die Aufforderung, den Gesamtpreis für die Miete sofort im Voraus zu überweisen. Stattdessen seien in der Regel Anzahlungen von 20 Prozent des Mietpreises üblich, die Restzahlung meistens sechs bis vier Wochen vor Anreise.
Kreditkarte statt Überweisung
Besser als Überweisungen sind laut Verbraucherzentrale Zahlungen per Lastschrift oder mit Kreditkarte. Wichtig ist darauf zu achten, was in der Browserzeile steht: Beginnt die Adresse mit der Buchstabenkombination https? Informiert links daneben ein Sperrschloss über die Sicherheit der Verbindung? Wer ein Sperrschloss mit einem Warndreieck sieht, sollte den Bezahlvorgang besser abbrechen.
Karolin Bärs Geld ist verloren. Sie zeigte den Betrug bei der Polizei an. Immerhin hat sie den Betrug noch vor der Anreise erkannt, so dass sie am Urlaubsort noch Hotelzimmer für die ganze Familie buchen konnte. Das kostete zwar zusätzlich, aber immerhin konnte das Familientreffen trotzdem stattfinden.