Personalausweis beantragen – so geht’s
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In Deutschland gibt es eine Ausweispflicht.
© Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa-tmn
Jeder deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren braucht ein Dokument, um sich auszuweisen. In Deutschland stellen der Reisepass und der Personalausweis einen solchen amtlichen Identitätsnachweis dar. Doch wie funktioniert die Beantragung, was kostet der Perso und muss man ihn immer bei sich führen?
Wo wird der Personalausweis beantragt?
In den meisten Fällen wird der Personalausweis über das Bürgeramt am Wohnort des Hauptwohnsitzes beantragt. Um das Dokument in einem anderen Bürgeramt beantragen zu können, muss ein valider Grund vorliegen. Es lohnt sich daher, zuvor Kontakt mit dem Bürgeramt, das sich nicht am Hauptwohnsitz befindet, aufzunehmen, um herauszufinden, ob dieses die Gründe anerkennt. Wer im Ausland wohnt, kann den Personalausweis über die deutsche Botschaft beantragen. Allerdings fallen hier in der Regel höhere Kosten an (siehe Tabelle unten).
Personalausweis beantragen: Welche Unterlagen und Dokumente muss ich mitbringen?
Die Bürgerämter entscheiden selbstständig, welche Dokumente benötigt werden. Standardmäßig sind jedoch ein biometrisches Passfoto sowie ein Dokument mit Ausweisfunktion vorzulegen. Das sind normalerweise Dokumente, die die eigene Identität bestätigen, wie etwa ein Reisepass oder eine Geburtsurkunde. Letztere kann von einigen Bürgerämtern zusätzlich verlangt werden, selbst wenn bereits andere Unterlagen vorliegen. Was genau benötigt wird, nennen die Bürgerämter oft auf ihren Internetseiten. Ein Blick darauf lohnt sich auch deshalb, weil dort in der Regel ein Termin online vereinbart werden kann.
Was kostet ein Personalausweis? Welche unterschiedlichen Preise gibt es, und warum?
Die Gebühren für den Personalausweis unterscheiden sich anhand verschiedener Kriterien, etwa dem Alter oder dem Ort der Antragstellung:
Antragstellung | Gebühren/Gültigkeit |
---|---|
Antragsteller älter als 24 Jahre | 37 Euro, 10 Jahre Gültigkeit |
Antragsteller jünger als 24 Jahre | 22,80 Euro, 6 Jahre Gültigkeit |
Bedürftige | Reduzierte Kosten oder kostenfrei |
Vorläufiges Dokument | 10 Euro, maximal 3 Monate gültig |
Antragstellung außerhalb des Hauptwohnsitzes | zusätzlich 13 Euro |
Antragstellung durch Deutsche mit Sitz im Ausland | zusätzlich 30 Euro |
Passfoto für den Personalausweis: Was muss man beachten?
Für ein ausweisgerechtes Passfoto lohnt der Besuch eines Fotografen, die Nutzung eines Fotoautomaten ist aber ebenfalls gestattet. Es gibt diverse Vorgaben, wie ein solches Lichtbild aussehen muss (auch die Fotomustertafel des Bundesministeriums des Innern und für Heimat kann als Orientierung dienen):
- Maße: 35 x 45mm
- Kopfbedeckung ist nicht erlaubt (keine Mütze, Tücher o. ä.).
- Linke und rechte Gesichtshälfte müssen deutlich sichtbar sein.
- Kinnspitze bis oberes Kopfende muss sichtbar sein.
- Die Höhe des Gesichts muss 70 bis 80 Prozent des Fotos betragen.
- Scharfes und kontrastreiches Foto.
- Gleichmäßige Ausleuchtung.
- Keine roten Augen und keine Reflexionen auf der Brille.
- Der Hintergrund muss hell und einfarbig sein.
- Es darf kein Farbstich im Foto zu sehen sein.
- Kein Lachen, keine Kopfneigung, Blick geradeaus.
- Augen müssen sichtbar und offen sein.
- Bei Säuglingen und Kindern sind Abweichungen der obigen Standards möglich.
Wie lange ist die Bearbeitungszeit für einen Personalausweis?
Sobald die Antragstellung durchgeführt ist, geht es relativ schnell, bis der neue Personalausweis vorliegt. Normalerweise vergehen circa zwei Wochen, dann ist er abholbereit. In Einzelfällen kann es länger dauern. Eher wird das Dokument in der Regel nicht fertig.
Unter besonderen Umständen besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, der sofort ausgestellt wird. Dabei handelt es sich um ein Papierdokument ohne elektronische Funktionen, die Gültigkeitsdauer ist individuell festgelegt, darf drei Monate jedoch nicht überschreiten.
Abgelaufener Personalausweis: Welche Strafen und Bußgelder drohen?
Egal, ob abgelaufen, gestohlen oder verloren, jeder deutsche Staatsbürger und jede Staatsbürgerin benötigt einen amtlichen Identitätsnachweis – sei es in Form des Personalausweises oder Reisepasses. Wer sich weder mit dem einen noch dem anderen Dokument ausweisen kann, riskiert zwar keine Strafe, kann jedoch ein Bußgeld gemäß § 32 Abs. 1 Personalausweisgesetz aufgebrummt bekommen. Bis zu 3000 Euro können angesetzt werden, doch realistisch sind eher Beträge zwischen 10 und 80 Euro. Theoretisch können diese Bußgelder bereits einen Tag nach dem Gültigkeitsdatum anfallen, normalerweise sind Behörden diesbezüglich aber kulant. Erst wenn das Dokument über einen längeren Zeitraum abgelaufen ist, fallen die Bußgelder an. Wie lange, hängt von der jeweiligen Behörde ab. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig um die Verlängerung des Personalausweises zu kümmern.
Personalausweis verlängern: So geht’s
- Alle benötigten Unterlagen sollten bereit liegen.
- Beim Bürgeramt (des Hauptwohnsitzes) per Mail,Telefon oder online einen Termin vereinbaren.
- Zum Termin alle Unterlagen mitbringen.
- Bezahlen.
- Warten und nach der Meldung seitens des Bürgeramtes das Dokument abholen.
Was ist die Onlinefunktion für den Personalausweis?
Auf dem Personalausweis befindet sich ein Chip. Dieser sorgt dafür, dass der Perso auch online – ab 16 Jahren – genutzt werden kann. Dadurch lassen sich etwa Behördengänge, Zeit und Kosten sparen. Die Daten werden nur gesendet, wenn der Ausweisinhaber eine PIN eingibt. Zudem sind die Daten Ende-zu-Ende verschlüsselt, was für mehr Sicherheit sorgt.
Personalausweisnummer: Ist das ein O oder eine 0?
Die einmalige Prüfziffer steht rechts oben auf dem Personalausweis und auf der Rückseite hinter IDD. Die Personalausweisnummer besteht aus neun Zeichen, die entweder Zahlen oder Buchstaben sein können. Das erste Zeichen ist immer ein Buchstabe. Um Verwechslungen zu vermeiden und eine bessere Maschinenlesbarkeit zu gewährleisten, wird auf die Verwendung der Vokale A, E, I, O, U und der Konsonanten B, D, Q, S verzichtet.
Ist der Personalausweis Pflicht und muss ich ihn immer bei mir tragen?
In Deutschland herrscht eine Ausweispflicht, jedoch keine Pflicht, den Personalausweis ständig bei sich zu haben. In manchen Berufen kann es unnötigen Ärger und Zeitaufwand ersparen, sich jederzeit ausweisen zu können. Das gilt etwa für Menschen, die im Gaststätten- oder Beherbergungsbetrieb arbeiten. In § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind weitere Branchen gelistet.
Auch wer eine Waffe trägt, muss sich ausweisen können. Zudem ist es sinnvoll, sich bei Demonstrationen, an Grenzen sowie am Flughafen oder Bahnhof ausweisen zu können. Wer sich bei einer Polizeikontrolle nicht ausweisen kann, muss gegebenenfalls mit zur Polizeiwache, bis die Identität festgestellt ist.