Kommunalwahl 2020
Diese Regeln gibt es für Wahlplakate

- Diesen Ausblick haben Autofahrer, wenn sie den Parkplatz am Einkaufszentrum am Mühlenweg in Erndtebrück verlassen. Es ist eine sehr beliebte Stelle für die Parteien, um ihre Wahlplakate zu platzieren.
- Foto: bw
- hochgeladen von Jan Krumnow (Redakteur)
bw Bad Berleburg. Ziemlich bunt ist es geworden an den Straßenrändern. Gemeint sind freilich nicht wilde Blumen – farbenfroh sind vielmehr die Plakate, die nicht mehr zu übersehen sind. Kein Blick führt mehr an ihnen vorbei. Aber was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Haben die Parteien und Gruppierungen völlig freie Bahn, um ihre Kandidaten für die Kommunalwahl im September bekannt zu machen?
> Fristen einhalten: Frühestens drei Monate vor dem Wahltag dürfen Plakate aufgehängt werden, das gilt innerorts wie außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Zudem gilt laut Gemeinde Erndtebrück, dass Wahlplakate „unverzüglich nach dem jeweiligen Wahltag zu entfernen“ seien. Im Hinblick auf die Zahl der Wahlplakate gibt es hingegen keine Vorgaben.
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bw Bad Berleburg. Ziemlich bunt ist es geworden an den Straßenrändern. Gemeint sind freilich nicht wilde Blumen – farbenfroh sind vielmehr die Plakate, die nicht mehr zu übersehen sind. Kein Blick führt mehr an ihnen vorbei. Aber was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Haben die Parteien und Gruppierungen völlig freie Bahn, um ihre Kandidaten für die Kommunalwahl im September bekannt zu machen?
> Fristen einhalten: Frühestens drei Monate vor dem Wahltag dürfen Plakate aufgehängt werden, das gilt innerorts wie außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Zudem gilt laut Gemeinde Erndtebrück, dass Wahlplakate „unverzüglich nach dem jeweiligen Wahltag zu entfernen“ seien. Im Hinblick auf die Zahl der Wahlplakate gibt es hingegen keine Vorgaben.
> Standorte beachten: Für den Bereich außerhalb geschlossener Ortschaften gilt hierfür der Runderlass zu Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen. Die Plakate dürfen nicht im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen, vor Bahnübergängen oder am Innenrand von Kurven hängen. Die Plakate dürfen nicht so aussehen, dass sie mit Verkehrszeichen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen. Grundsätzlich erlaubt ist eine Anbringung der Wahlplakate an Lichtmasten, Straßenlaternen und Brückengeländern, Letzteres gilt aber nicht für Erndtebrück: Hier ist die Plakatierung an Brückengeländern und an Buswartehäuschen nicht erlaubt. Die Plakate müssen so angebracht werden, dass Verkehrsteilnehmer nicht abgelenkt werden oder die Sicht auf die Fahrbahn oder den Gehweg behindert wird.
> Wahltag bedenken: Rund um die Wahllokale gilt am Wahltag eine sogenannte Bannmeile. Das heißt, dass an diesem Tag in und an einem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, und auch unmittelbar vor dem Zugang zum Wahlraum jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild und jede Unterschriftensammlung verboten ist. Über die Entfernung zwischen angebrachten Wahlplakaten und Wahllokal gibt es keine Vorgaben.
> Sicherheit sicherstellen: Wahlwerbung muss standsicher sein (das betrifft die großen Aufsteller), sie darf den Verkehr nicht beeinträchtigen und zum Beispiel niemanden blenden, insbesondere dürfen Sichtbehinderungen nicht eintreten. Für Schäden, die durch die Plakatierung entstehen sollten, haftet die Partei oder die Wählergruppe bzw. der Einzelbewerber.
Autor:Björn Weyand (Redakteur) aus Bad Laasphe |
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