Staatliche Parteienfinanzierung

Einmaliger Fall: NPD taucht zu Verhandlung vor Verfassungsgericht nicht auf

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bei der Urteilsverkündung im zweiten NPD-Verbotsverfahren 2017. Am Dienstag und Mittwoch geht es in Karlsruhe um einen Ausschluss der Partei aus der staatlichen Parteienfinanzierung.

Karlsruhe. Am Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag eine Verhandlung über den Ausschluss der rechtsextremen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung begonnen – ohne Vertreter der Partei. Diese habe dem Gericht am Morgen mitgeteilt, dass sie nicht teilnehme, sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König. Dies sei ein einmaliger Fall, sagte die Vizepräsidentin des höchsten deutschen Gerichts in Karlsruhe. Da es keine Anwesenheitspflicht gebe, werde in Abwesenheit der Partei verhandelt, die sich im Juni in Heimat umbenannt hat.

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2017 hatte der Senat ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele gebe. Daraufhin schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Es folgte ein Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung an das Verfassungsgericht, demzufolge die NPD einschließlich möglicher Ersatzparteien für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden soll. Das Gericht hatte zwei Tage zur Verhandlung angesetzt.

Die umbenannte Heimat-Partei erklärte auf ihrer Internetseite, sie lasse sich nicht „zum Statisten einer Justiz-Simulation machen“. Die Verhandlung werde zu einem „Schauprozess verkommen“, damit werde ein Exempel statuiert.

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RND/dpa