Vom Bundestag beschlossen

Einfach erklärt: Wozu ist eine Krankenhausreform notwendig?

Chirurgenteam bei einer Operation.

Eigentlich sollte die von Gesundheitsminister Lauterbach konzipierte Reform schon Anfang des Jahres in Kraft treten, doch monatelanger Streit mit den Ländern und auch innerhalb der Ampel hielt das Projekt auf. Nachdem die Reform im Mai das Bundeskabinett passiert hat, ist sie nun beschlossene Sache. Die wichtigsten Fragen, Antworten und Eckpunkte zur Krankenhausreform.

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Warum ist eine Reform der Krankenhäuser nötig?

In Deutschland stehen rund 1700 Krankenhäuser für die medizinische Versorgung zur Verfügung. Vier von fünf Kliniken schreiben rote Zahlen. Das liegt unter anderem daran, dass sie im Schnitt nur zu 70 Prozent ausgelastet sind. Um ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern, versuchen die Kliniken, möglichst viele Eingriffe vorzunehmen.

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Das führt dazu, dass Deutschland im internationalen Vergleich bei der Häufigkeit von Operationen auf vorderen Rängen steht, insbesondere beim Einsatz von künstlichen Hüft- und Kniegelenken. Diese Strategie der Kliniken hat einige Jahre funktioniert, sie stößt aber mittlerweile an ihre Grenzen – weil das nötige ärztliche und pflegerische Personal fehlt und seit der Corona-Pandemie weniger Menschen ins Krankenhaus gehen wollen. Immer mehr Kliniken rutschen in die Insolvenz.

Was sieht die Krankenhausreform der Ampelkoalition vor?

Lauterbach will an zwei Stellen ansetzen: bei der Finanzierung und der Qualität. Künftig sollen die Kliniken nicht mehr allein pro Eingriff („Fallpauschalen“) bezahlt werden, sondern auch für das Vorhalten von Behandlungskapazitäten. Diese „Vorhaltepauschalen“ sollen 60 Prozent des Budgets ausmachen. Kleinere Kliniken bekommen Zuschläge unter anderem für die Notfallversorgung, die Intensivmedizin, die Geburtshilfe und die Kinderversorgung. Damit soll es für die Krankenhäuser nicht mehr notwendig sein, möglichst viel zu operieren, um wirtschaftlich über die Runden zu kommen.

Zur Erhöhung der Qualität soll es für alle Eingriffe Vorgaben für die technische und personellen Ausstattung geben.

Was hat es mit den „Leistungsgruppen“ auf sich?

Alle medizinischen Leistungen der Krankenhäuser werden in 65 Blöcke eingeteilt, zum Beispiel „Herzchirurgie“ oder „Wirbelsäuleneingriffe“. Die Qualitätsvorgaben für jede Leistungsgruppe, etwa die Zahl der nötigen Fachärzte, sind bundesweit einheitlich. Ein Krankenhaus muss diese Anforderungen erfüllen, damit es eine Gruppe von den Landesbehörden zugewiesen bekommt. Der bisherige Grundsatz „Alle dürfen alles“ gehört damit der Vergangenheit an.

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Welche neuen Elemente enthält die Reform noch?

Eine wichtige Rolle soll eine neue Krankenhausform spielen, bezeichnet als „sektorübergreifende Versorgungseinrichtung“ . Das sollen Kliniken sein, die sich um Routine-OPs oder um die (Kranken-)Pflege insbesondere älterer Menschen kümmern. Dafür kommen kleinere Krankenhäuser infrage, die sich heute mit qualitativ schlecht gemachten größeren Eingriffen geradeso über Wasser halten. Durch eine Umwandlung könnten sie gerettet werden.

Durch die Reform soll zudem die bisher strikte Trennung zwischen dem ambulanten Sektor – also den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Praxen – sowie dem stationären Sektor aufgeweicht werden. Wer einen Arzttermin benötigt, kann künftig unter bestimmten Bedingungen auch zur Behandlung direkt in eine Klinik gehen. Das gilt für Krankenhäuser, die für die Versorgung der Bevölkerung besonders wichtig sind („Sicherstellungshäuser“), für Bundeswehrkrankenhäuser und für die neuen „sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen“. Der direkte Wechsel ins Krankenhaus ist allerdings nur dann möglich, wenn in der entsprechenden Region in der nachgefragten Fachrichtung ein Mangel herrscht. Bundesweit sollen Kliniken zudem für bestimmte ambulante Behandlungen von Kindern und Jugendlichen geöffnet werden.

Wann startet die Reform?

Gesundheitsminister Lauterbach hofft, dass die Reform zum Jahresanfang in Kraft treten kann. Doch vorher muss das Gesetz den Bundesrat passieren. Da es weiterhin heftige Kritik der Länder gibt, ist nicht ausgeschlossen, dass die Reform durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses aufgehalten wird. Die Länder wollen nach wie vor mehr Ausnahmen bei den Qualitätsvorgaben durchsetzen, um Kliniken auch aus politischen Gründen erhalten zu können. Selbst wenn es nicht zu Verzögerungen kommt, dauert es noch eine Weile, bis die Reform tatsächlich greift: Bis spätestens Ende 2026 sollen die Bundesländer festlegen, welche medizinischen Behandlungen die einzelnen Kliniken weiterhin anbieten dürfen. Erst dann wird sich die Krankenhauslandschaft neu sortieren. 2027 und 2028 wird das neue Finanzsystem schrittweise eingeführt, so dass es erst ab 2029 voll wirksam ist.

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Wer bezahlt die Reform?

Für den Umbau der Krankenhauslandschaft soll ein „Transformationsfonds“ von 50 Milliarden Euro aufgelegt werden, der je zur Hälfte von den Bundesländern und den gesetzlichen Krankenkassen gespeist wird. Die Gesundheitsexperten der Ampelfraktionen setzten allerdings durch, dass auch die private Krankenversicherung beteiligt wird. Sollten die privaten Versicherungen nicht freiwillig zahlen, ist eine gesetzliche Regelung vorgesehen. Die PKV kündigte aber bereits an, sich nicht an der Finanzierung zu beteiligen. Sie verweisen - wie auch die gesetzlichen Kassen - darauf, dass für die Finanzierung der Krankenhausinfrastruktur allein die Bundesländer zuständig sind. Bleibt die PKV außen vor, dann kostet die Reform die gesetzlichen Versicherten pro Jahr 0,15 Beitragssatzpunkte. Das sind bei einem Einkommen von 3500 Euro rund 30 Euro im Jahr.

Was bedeutet die Reform für mich als Patientin oder Patient?

Das ist schwer abzuschätzen. Gehen die Planungen der Ampelregierung auf, dann führt die Reform zu einer stärkeren Spezialisierung und Zentralisierung. Denn durch die neuen Qualitätsvorgaben wird die sogenannte „Gelegenheitschirurgie“ in kleineren Kliniken, die dafür gar nicht qualifiziert sind, unterbunden. Kompliziertere Eingriffe - wie etwa Krebs-OPs - wird es dann nur noch in größeren Krankenhäusern geben, die über ausreichende Erfahrungen verfügen. Es ist wissenschaftliche nachgewiesen, dass damit die Behandlungsqualität steigt. Die Zentralisierung wird dazu führen, dass insbesondere kleinere Kliniken in (westdeutschen) Ballungszentren, in denen die Bevölkerung ohnehin überdurchschnittlich gut medizinisch versorgt ist, dichtmachen. Diese Bereinigung ist politisch gewollt.

Das sorgt allerdings für längere Wege. Bei planbaren OPs ist das nach Umfragen für eine Mehrheit der Bevölkerung akzeptabel, wenn sie dadurch besser medizinisch versorgt werden. Unsicher ist, ob sich auf dem Land die „wohnortnahe Grundversorgung“ - das sind kleinere Routine-Eingriffe, Notfälle oder Geburten - durch die Reform verbessert oder verschlechtert. Darüber streiten Lauterbach und die Länder. Letztere befürchten ein Kliniksterben auf dem Land, was der Gesundheitsminister verneint. Er verweist auf die geplanten finanziellen Zuschläge für diese Grundversorgung und die neuen „sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen“. Wer recht hat, ist derzeit nicht klar zu beantworten.